Steuer- und Rechtsgrundlagen für OnlyFans Creators in Europa
Für die Urheber von OnlyFans in Europa kann das Verständnis der steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen komplex sein. Viele Urheber sind unsicher, wie sie ihre Einnahmen korrekt melden und welche rechtlichen Pflichten sie haben. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten steuerlichen und rechtlichen Details, um die Einhaltung der Vorschriften und eine korrekte Berichterstattung zu gewährleisten.
1. Steuerliche Pflichten in Europa: Das Welteinkommensprinzip
In den meisten europäischen Ländern gilt das Welteinkommensprinzip. Das bedeutet, dass Gebietsansässige oder Personen mit regelmäßigem Aufenthalt in einem bestimmten Land alle Einkünfte erklären und versteuern müssen, unabhängig davon, wo sie erzielt wurden. Dies gilt für die Einkünfte von OnlyFans, auch wenn die Plattform ihren Sitz in Großbritannien hat oder die Abonnenten weltweit verteilt sind.
- Rechtsgrundlage: In Deutschland ist zum Beispiel § 1 Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) die unbeschränkte Steuerpflicht für globale Einkünfte vor. Ähnliche Regelungen gibt es auch in den Steuersystemen anderer EU-Länder.
- Definition des Wohnsitzes und des regelmäßigen Aufenthaltsortes: In den meisten Ländern richtet sich der steuerliche Wohnsitz nach den tatsächlichen Lebensverhältnissen. Auch wenn Sie sich bei den örtlichen Behörden abmelden, können steuerliche Verpflichtungen bestehen, wenn Sie einen Wohnsitz beibehalten (z.B. § 8 AO in Deutschland).
2. Einkommensteuerliche Einstufung der Einnahmen von OnlyFans
Die Einkünfte von OnlyFans müssen für Steuerzwecke entweder als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder als Geschäftseinkommen eingestuft werden, was bestimmt, wie das Einkommen besteuert wird:
- Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: Nach § 18 EStG werden Einkünfte als selbständig eingestuft, wenn sie durch persönliche Tätigkeit erzielt werden und keine Unternehmensstruktur aufweisen. Dies trifft häufig auf Kreative zu, insbesondere wenn die Erstellung von Inhalten als künstlerische oder unterhaltende Tätigkeit angesehen wird.
- Gewerbliche Einkünfte: Wenn ein Urheber systematisch mit Gewinnabsicht arbeitet und seine Tätigkeit eine unternehmerische Struktur aufweist, können die Einkünfte als gewerbliche Einkünfte eingestuft werden (§ 15 EStG). In solchen Fällen kann Gewerbesteuer anfallen, sobald bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden.
Diese Einstufung hängt von den individuellen Umständen ab und sollte von einem Steuerberater bestätigt werden.
3. Mehrwertsteueranforderungen für digitale Dienstleistungen
In der EU unterliegen digitale Dienstleistungen, wie z.B. Inhalte auf OnlyFans, der Mehrwertsteuer (VAT). Das bedeutet, dass Ersteller unter bestimmten Umständen verpflichtet sein können, Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen. Die Mehrwertsteuerpflichten variieren je nach Umsatz und Standort.
- EU-Mehrwertsteuerverordnung für digitale Dienstleistungen: Für digitale Dienstleistungen wie OnlyFans gilt die Regel des „Ortes der Dienstleistung“, was bedeutet, dass die Mehrwertsteuer im Land des Kunden geschuldet wird. Für EU-Ersteller mit internationalen Abonnenten kann das Mini-One-Stop-Shop (MOSS) -System die Mehrwertsteuerabrechnung innerhalb der EU vereinfachen.
- Befreiung für Kleinunternehmen: In vielen Ländern sind Selbstständige von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie unter einer bestimmten Umsatzgrenze bleiben. In Deutschland liegt dieser Schwellenwert zum Beispiel bei 22.000 € jährlich (§ 19 UStG).
4. Unternehmensregistrierung und Berichtspflichten
Um legal tätig zu sein, müssen sich viele OnlyFans-Ersteller entweder als Selbstständige anmelden oder ein Unternehmen gründen. Ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, hängt von der Art der Tätigkeit ab.
- Freiberuflich oder geschäftlich?: Kreative und künstlerische Tätigkeiten werden oft als freiberuflich eingestuft und erfordern keine Gewerbeanmeldung. Eine Gewerbeanmeldung kann jedoch erforderlich sein, wenn es ein klares Gewinnmotiv und eine Unternehmensstruktur gibt.
- Verstoß gegen die Meldepflicht: Die Nichtregistrierung oder Nichtmeldung von Einkünften kann zu Strafen und Geldbußen sowie zur Nichteinhaltung von Steuerpflichten führen.
5. Doppelbesteuerung und internationale Besteuerung
Unternehmer, die ins Ausland ziehen oder international tätig sind, müssen auf eine mögliche Doppelbesteuerung achten. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bestimmen, wo die Steuerpflicht liegt.
- Beispiel: Dubai: Viele Influencer ziehen in steuerfreundliche Länder wie Dubai. Allerdings gibt es seit dem 31. Dezember 2021 kein DBA mehr zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten, was bedeutet, dass Deutschland noch bis zu zehn Jahre lang Einkommen besteuern kann (erweiterte beschränkte Steuerpflicht und progressive Besteuerung).
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Wenn ein Urheber ins Ausland zieht, aber wirtschaftliche Bindungen in Deutschland beibehält, kann sein Einkommen weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein (§ 2 AStG).
6. Abzugsfähige Geschäftsausgaben für Kreative
Als Unternehmer können Sie bestimmte Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen, um Ihr steuerpflichtiges Einkommen zu verringern. Dazu gehören:
- Ausrüstung: Kameras, Mikrofone, Beleuchtung und Laptops.
- Software: Tools und Apps für die Bearbeitung und Verwaltung von Inhalten.
- Arbeitsraum: Studiomiete oder Kosten für ein Heimbüro.
- Werbung und Marketing: Werbung in sozialen Medien oder Plattformgebühren.
- Gebühren und Provisionen: Die Plattformgebühren werden von OnlyFans einbehalten.
Bewahren Sie alle Quittungen sorgfältig auf, da die Steuerbehörden diese Geschäftsausgaben überprüfen können.
7. Steuerfristen und Vorauszahlungen
In den meisten europäischen Ländern müssen Selbstständige vierteljährliche Steuervorauszahlungen leisten. Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend, um Säumnisgebühren zu vermeiden.
- Einkommenssteuervorauszahlungen: Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach dem erwarteten Einkommen. Wenn das Einkommen steigt, können diese Zahlungen im Laufe des Jahres angepasst werden.
- Jahresendablage und Steuererklärung: Am Ende des Jahres müssen alle Einnahmen und Ausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. In Deutschland ist die Frist der 31. Juli des Folgejahres (verlängert für diejenigen, die einen Steuerberater haben).
Fazit
Die steuerlichen Pflichten für OnlyFans-Ersteller in Europa sind komplex, aber mit der richtigen Planung und dem richtigen Verständnis der Regeln können Sie die Einhaltung der Gesetze sicherstellen. Eine frühzeitige steuerliche Beratung wird empfohlen, um allen Berichtspflichten nachzukommen und die Steuerverwaltung zu optimieren.